PM | Bündnis freier Schulen: Gleichbehandlung der Lehrkräfte an freien Schulen wird nicht angestrebt.

Das „Bündnis Freie Schulen Niedersachsen“ zeigt sich enttäuscht nach der Entscheidung des Petitionsausschusses zur „Übertragung des Tarifergebnisses auf die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft“. Dem Appell der freien Schulen an die Landesregierung, jetzt aktiv eine finanziell gerechte Lösung für freie Schulen zu finden, wie in (fast) allen anderen Bundesländern, wurde nicht entsprochen. Die Folge ist, dass nicht alle Schulen in freier Trägerschaft in ihrer angespannten finanziellen Situation die adäquate Bezahlung ihrer Lehrkräfte selbst stemmen können.

Am 27. November hat der Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtages über die Petition eines Elternvertreters entschieden, die die Übertragung der Tarifsteigerungen für Beamte auf die Lehrkräfte an freien Schulen fordert. Der Ausschuss hat entschieden, dass dem Wunsch des Einsenders nicht entsprochen werden kann. Das Bündnis Freie Schulen Niedersachsen und mehr als 5.000 Unterzeichnende haben diese Elternpetition unterstützt und zeigen sich entsprechend enttäuscht von der Ablehnung des Antrags.
Kernanliegen der Petition war, die steuer- und abgabenfreien Sonderzahlungen für beamtete Lehrer auf die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft zu übertragen, um somit freie Schulen finanziell zu entlasten bei der gleichwertigen Bezahlung ihrer Lehrkräfte. Nach der Entscheidung des Petitionsausschusses ist entschieden, dass keine finanzielle Lösung für freie Schulen von der Landesregierung gefunden wird.

Das aktuelle Finanzhilfemodell für freie Schulen wurde im Jahr 2007 eingeführt und seitdem fortgeschrieben. Damals war nicht absehbar, dass im öffentlichen Dienst neben regulären Lohnerhöhungen auch Einmalzahlungen Bestandteil der Tarifabschlüsse sein werden. Dies stellt einen Paradigmenwechsel dar, der in der gültigen Finanzhilfe für freie Schulen nicht abgebildet wird. Daraus resultiert eine große Finanzierungslücke im 6stelligen Bereich für einzelne Schulträger.
„Wir sind enttäuscht über das Votum des Petitionsausschusses. Trotz Verständnis für den Sachverhalt und die Problemlage der freien Schulen im Petitionsausschuss existiert kein politischer Wille, dem Anliegen der Eltern zu entsprechen und die freien Schulen bei der wertvollen Arbeit mit den Schülern zu unterstützen.“, so Herr Liebethal, Vorsitzender des Elternrats der CJD Christophorusschule Elze und Petent.

„Im Grundgesetz und im Niedersächsischen Schulgesetz ist verankert, dass die wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte an freien Schulen nicht wesentlich hinter den öffentlichen Schulen zurückbleiben darf. Diesem rechtlichen Aspekt müssen und wollen die Schulen in freier Trägerschaft Rechnung tragen.“, so Frau Joachimmeyer, Sprecherin des Bündnis Freie Schulen Niedersachsen. „Dieses Votum bedeutet, dass für Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen anders als in vielen anderen Bundesländern keine finanzielle Lösung durch die Landesregierung gefunden wird.“

Im Bundesländer-Vergleich ist Niedersachsen das einzige Bundesland, in dem die Umsetzung des Tarifvertrages nicht in die Finanzhilfe einbezogen wurde (aus dem Saarland liegen keine Erkenntnisse vor). Das Bündnis freie Schulen Niedersachsen ist enttäuscht von dem fehlenden politischen Willen der Landesregierung, in Niedersachsen eine finanzielle Lösung für die freien Schulen zu finden. Denn aufgrund jahrzehntelanger struktureller Unterfinanzierung sind freie Schulen in Niedersachsen nicht mehr in der Lage, aus eigener Kraft alle finanziellen Mittel aufzubringen. Das Bündnis verweist auf den Sinn der Finanzhilfe, die den schulischen Pluralismus der Bildungslandschaft erhalten soll. Der Bestand der Schulen in freier Trägerschaft hat Verfassungsrang (Art 7 GG), sie haben in der Geschichte der Pädagogik viele Entwicklungen geprägt.

„Oft stellen wir fest, dass viele Menschen Vorbehalte den Freien Schulen gegenüber hegen – im Sinne von sie seien elitär und privat. Es wird dabei völlig außer Acht gelassen, dass freie Schulen z. B. fehlende staatliche Bildungsangebote im ländlichen Raum vorhalten, pädagogische Vielfalt gewährleisten oder sich um die berufliche Ausbildung in Bereichen mit Fachkräftemangel kümmern. Auch die Mehrzahl der Schüler*innen mit Förderbedarfen, insbesondere ES (emotionale und soziale Entwicklung) und GE (geistige Entwicklung) wird an freien Schulen unterrichtet.“, so Frau Joachimmeyer, Sprecherin des Bündnis Freie Schulen Niedersachsen.

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