Stellungnahme | Änderung des RdErl. „Gebühren für die Bereitstellung an einem Niedersächsischem Internatsgymnasium“

Der Verband bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zum vorgelegten Erlassentwurf.

Obgleich dieser Runderlass die freien Internatsgymnasien nicht direkt betrifft, möchten wir als Verband dennoch darauf hinweisen, dass dies ein weiteres Indiz für die Fehlentwicklung in der Fortschreibung der Finanzhilfe nach § 150, 3 NSchG darstellt. Die Finanzhilfe orientiert sich gemäß § 150 NSchG an den Tarifabschlüssen und den Veränderungen in den Tabellenentgelten. Die Tarifabschlüsse der letzten Jahre haben sich jedoch anders entwickelt als der Verbraucherpreisindex (VPI).

Das Kultusministerium selbst führt an, dass seit der letzten Gebührenerhöhung für die niedersächsischen Internatsgymnasien im August 2019 der VPI um rund 17,8 % gestiegen ist, was insbesondere durch die erheblich gestiegenen Energiekosten und Lebensmittelpreise bedingt ist. Diese Entwicklung zeigt deutlich, dass die Berücksichtigung des VPI bei der Finanzhilfe zwingend notwendig ist, um die steigenden (Betriebs-)Kosten angemessen zu würdigen und entsprechend einzubeziehen. Aus Sicht des Verbandes muss daher bei der Finanzhilfe für freie Schulen auch der VPI einbezogen werden, um die finanziellen Herausforderungen, vor denen freie Schulen stehen, besser zu bewältigen.