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PM | Landesregierung informiert im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur über den Einsatz von Honorarkräfte in Bildungseinrichtungen: Rechtssicherheit fehlt und führt zu Unsicherheit

Hannover, 16. September 2024 – In der Unterrichtung wurde deutlich: Ein Urteil des Bundessozialgerichts setzt dem gesamten Bildungsbereich bei der Beschäftigung von Honorarkräften massiv unter Druck. Die veränderte Haltung der Deutsche Rentenversicherung (DRV) könnten das Aus für viele Honorarkräfte bedeuten und damit auch das Aus für viele wertvolle Bildungsangebote.

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur im Niedersächsischen Landtag hat die Landesregierung eine umfassende Unterrichtung zu den Auswirkungen des Herrenberg-Urteil durchgeführt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden ausführlich über die rechtlichen und praktischen Herausforderungen informiert, die sich aus dem sogenannten Herrenberg-Urteil ergeben.

„Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts markiert einen Wendepunkt, der den gesamten Bildungssektor und den Arbeitsmarkt tiefgreifend verändert“, sagt Martina Kristof, Geschäftsführerin des Verbandes. „Es stehen (Weiter-)Bildungsangebote und musisch-kulturelle Angebote auf dem Spiel, die für die Vielfalt und das kreative Potenzial unserer Gesellschaft unerlässlich sind. Es wäre daher zu begrüßen, wenn das eingesetzte Moratorium auf Bundesebene verlängert würde und gleichzeitig auch die Aussetzung weiterer Prüfverfahren erfolgt. Daneben sollte eine Lösung gefunden werden, die diese wertvollen Bildungsressourcen schützt und Rechtssicherheit für alle bietet“, so die Geschäftsführerin weiter.

Honorarkräfte sind eine tragende Säule in vielen Bildungsbereichen Niedersachsens, insbesondere in der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Erwachsenenbildung sowie in kulturellen Angeboten. Diese Personen arbeiten in der Regel auf selbstständiger Basis und tragen maßgeblich zur Vielfalt und Qualität des Bildungsangebots bei. In den vergangenen Monaten haben Prüfungen der DRV dazu geführt, dass immer mehr Honorarkräfte rückwirkend als sozialversicherungspflichtig eingestuft wurden. Dies hat erhebliche finanzielle Konsequenzen für die betroffenen Bildungseinrichtungen und die Honorarkräfte, da Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen drohen. Die verschärfte Auslegung der Prüfkriterien der DRV gefährdet nicht nur die Existenz von Honorarkräften, sondern auch bspw. die Durchführung wichtiger Integrations- und Berufssprachkurse, die entscheidend für die gesellschaftliche Teilhabe und den Arbeitsmarktzugang vieler Menschen sind.

Hintergrund: Im Juni 2022 führte ein Urteil des Bundessozialgerichts zu einem Paradigmenwechsel und löste tiefgreifende Veränderungen in der Statusfeststellung von Honorarkräften durch die DRV aus. Seitdem kommt die DRV in ihren Einzelfallprüfungen zunehmend zu dem Schluss, dass es sich bei der Tätigkeit um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt, wodurch die Möglichkeit einer freiberuflichen Tätigkeit im Bildungsbereich häufig ausgeschlossen wird.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. | verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

Stellungnahme | zu den Anträgen Berufliche Bildung stärken

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu den vorliegenden Anträgen (Drs. 18/2564 | Drs. 18/3662 | Drs. 18/3930).

Zu den Anträgen allgemein

Festzustellen ist, dass die berufliche Bildung in all seinen Facetten eine tragende Säule für die niedersächsische Bildungslandschaft darstellt. Allerdings gehen die Anträge dabei ausschließlich auf die klassischen Berufsbildenden Schulen ein und fokussieren sich somit nur auf die Erstausbildung. Sicherlich ist es wichtig, die berufsbildenden Schulen zu stärken und dazu ist zweifelsohne eine gute Unterrichtsversorgung notwendig. Hierfür braucht es hinreichend grundständig ausgebildete Lehrkräfte, und zwar nicht ausschließlich für die klassischen berufsbildenden Schulen, sondern vor allem auch für die Berufseinstiegsschule, die Berufsfachschulen, die Berufsoberschule, das berufliche Gymnasium, die Fachschulen, die Fachoberschulen, die Schulen im Gesundheitswesen sowie die Bildungsträger. Sie alle tragen zu einem guten Gelingen der beruflichen Bildung bei.

Insbesondere die Bildungsträger werden zunehmend zu einem wichtigen Bestandteil der beruflichen Bildung, obgleich sie in der Gesellschaft und im politischen Raum noch nicht in Gänze auf Akzeptanz treffen. Bildungsträger unterstützen Jugendliche beim Übergang von Schule in Beruf, begleiten sie und qualifizieren sie mitunter bis zu einem Berufsabschluss. Dabei stellen sie die Jugendlichen in den Mittelpunkt und fördern so die Integration in den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Hierfür braucht es allerdings auch entsprechend ausgebildete Lehrkräfte, die zurzeit nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.

Daneben besteht Einigkeit in den Anträgen, dass es ein Konzept zur Attraktivitätssteigerung braucht sowie den Ausbau der Studienkapazitäten. Diese Forderung unterstützen wir ausdrücklich, da die freien Schulen auf einen asymmetrischen Wettbewerb im Bereich der Lehrerbildung treffen. Nach wie vor obliegt ausschließlich dem Staat die Lehrkräfteausbildung. Infolgedessen kann hier von einem Ausbildungsmonopol gesprochen werden, der dazu führt, dass der Staat für eine ausreichende, qualifizierte Anzahl an Lehrkräften Sorge zu tragen hat. Insofern besteht ein eindeutiger Handlungsbedarf seitens des Landes Niedersachsen, und zwar nicht nur, um die Studienkapazitäten für die klassische berufsbildende Schulen auszubauen, vielmehr muss das berufliche Bildungswesen insgesamt dabei in Augenschein genommen werden.[1]

Fraktion der FDP – Drs. 18/2564

Zu Punkt 6 | Wir begrüßen die Forderung nach einem qualifiziertem Weiterbildungsangebot. Dabei müssen diese Weiterbildungsangebote in gleichem Umfang auch allen Lehrkräften zur Verfügung stehen, die an einer der oben genannten freien berufsbildenden Schule tätig sind.

Zu Punkt 7 | Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Mobilität der Auszubildenden gestärkt und die Kosten der Schülerbeförderung im Sekundarbereich II übernommen werden sollen. Wir gehen davon aus, dass dies unabhängig der Trägerschaft einer Schule passiert und daneben insbesondere auch für Auszubildende/Schüler in Bildungseinrichtungen einschließt.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 18/3662

Zu Punkt 10 | Es erscheint zielführend die Jugendberufsagenturen weiterzuentwickeln und zu verstetigen. Allerdings darf es hierbei nicht zu einer einseitigen Beratung kommen. Der Satz „Niemand soll verloren gehen[2] muss dabei Programm sein und somit verstehen wir die Beratung in all seinen Möglichkeiten und Facetten. Kaum ein anderes Bildungssystem ist so durchlässig und bietet so viele Möglichkeiten an sein Ziel zu gelangen wie unseres. Insofern ist es unabdingbar und zwingend geboten, dass die Jugendberufsagenturen neutral beraten und das gesamte Spektrum der beruflichen Bildung aufzeigen, und zwar unabhängig, ob es sich um eine duale oder vollzeitschulische Ausbildung handelt.

Fraktion der SPD und Fraktion der CDU – Drs. 18/3930

Zu Punkt 6 | Hier möchten wir anmerken, dass mittlerweile auch Lehrkräfte mit einem Migrationshintergrund in Niedersachsen leben und oftmals nicht in ihrem Beruf als Lehrkraft arbeiten. Dies ist u. a. auch auf die nach wie vor langen Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen zurückzuführen. Dieses Potential gilt es jedoch auch entsprechend ihrer Fähigkeiten einzusetzen. Daher regen wir an, das Anerkennungsverfahren von ausländischen Lehrkräften ebenfalls zu evaluieren.

Wir bitten um Berücksichtigung unserer Anmerkungen bei den Beratungen der Anträge und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

[1] Siehe auch die Anlage zur Stellungnahme: Staatliche Infrastrukturverantwortung für das Lehrpersonal Freier Schulen, Univ.-Prof. Dr. jur. Dr. sc. Pol. Udo Die Fabio, Juni 2018

[2] Quelle: Portal der Jugendberufsagenturen in Niedersachsen, Über uns,
https://jba-niedersachsen.de/ueber-uns/, abgerufen am 30.10.2019

Stellungnahme | Zukunftskonzepte gegen den Fachkräftemangel jetzt umsetzen – berufliche Bildung stärken!

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) bezieht gerne zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Stellung.

Zu 1. Der VDP unterstützt den weiteren Ausbau der BBSen als regionale Kompetenzzentren, um den Schülern durch Kooperationen mit der Wirtschaft und den vollzeitschulischen Ausbildungsträgern in staatlicher und freier Trägerschaft ein möglichst breites Spektrum anzubieten, damit die entsprechenden Kompetenzen der Schüler erkannt, gefördert und ausgebaut werden können.

Zu 3. Wir unterstützen das Vorhaben der besseren Berufsorientierung und die stärkere Einbindung in den Sek I und Sek II Bereich.

Eine Informationsbroschüre ab Schuljahrgang 4 oder ein Elterngespräch am Ende der 4. Klassen halten wir als absolut verfrüht und nicht angebracht. Hier haben wir noch Kinder vor uns, die sich auf den weiterführenden Schulen orientieren müssen und kein Interesse an Berufsorientierung haben.

Zu 4. Eine Vertiefung der Kooperation von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie berufsqualifizierenden Berufsfachschulen in staatlicher und privater Trägerschaft wird vom Verband voll unterstützt. Hier sollte der Gesetzgeber einen belastbaren Plan der Umsetzung und Finanzierung auch für freie Träger aufstellen.

Zu 7. Das BVJ und die BEK ist ein gutes und probates Mittel noch nicht ausbildungsreife junge Menschen auf den Ausbildungsmarkt vorzubereiten. Eine Überarbeitung der Lehrinhalte und eine mögliche Kopplung von assistierter Ausbildung kann die Erfolgsaussichten erhöhen. Bei der Überarbeitung sollten die staatlichen und freien Träger ebenso wie die Berufsverbände vertreten sein.

Zu 13. Die Qualitätsstandards der schulischen und beruflichen Ausbildung müssen weiterhin hoch gehalten werden. Ein Absenken aufgrund von europäischen Standards hätte hier negative Folgen.

Begründung:

Der Verband sieht die duale Ausbildung in Niedersachsen an erste Stelle, unterstreicht allerdings, dass die vollzeitschulische Ausbildung in staatlicher und freier Trägerschaft einen Anteil von 40 Prozent hat. Dies sollte bei allen Überlegungen und Maßnahmenumsetzungen nicht außer Acht gelassen werden. Der Verband unterstützt alle Maßnahmen, die die duale und vollzeitschulische Ausbildung in Niedersachsen stärken sollen, gibt allerdings zu bedenken, dass es wichtig ist dafür zu sorgen, dass die Schüler ausbildungsreif von den allgemeinbildenden Schulen kommen. Hier sollte ein Schulsystem sowohl von der Politik als auch von der Wirtschaft getragen werden, die unsere bewährten Schulabschlüsse wieder aufwertet. Ein Hauptschulabschluss sollte nicht das erste Scheitern bedeuten, sondern wieder das erste Prädikat werden, das ein Schüler erreichen kann. Politik und Wirtschaft müssen dafür sorgen, dass mit einem Hauptschulabschluss ein junger Mensch einen Ausbildungsplatz finden kann.

Die fortschreitende Akademisierung und weitergehende Entwertung unserer Schulabschlüsse, führt dazu, dass wir immer weniger ausbildungsreife Jugendliche auf dem Ausbildungsmarkt finden.

Dass 20 Prozent eines Jahrgangs ohne Ausbildungsabschluss auf den Arbeitsmarkt treffen, liegt auch mit an der steigenden Zahl von Studienabbrechern. Dies wiederum liegt daran, dass mehr als 50 Prozent eines Jahrgangs das Abitur schaffen und diese jungen Menschen an die Universitäten und Hochschulen strömen und dort nach den ersten drei Semestern scheitern.

Wir freuen uns, wenn unsere Vorschläge und Anmerkungen berücksichtigt werden. Einem persönlichen Gespräch stehen wir offen gegenüber.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen e. V. vertritt als Berufsverband mit Sitz in Hannover die Interessen der niedersächsischen und bremischen Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft. Mitglieder sind staatlich genehmigte oder anerkannte allgemein bildende sowie insbesondere berufsbildende Privatschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und solche, die Fortbildungen und Dienstleistungen anbieten, die den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes gerecht werden. Der weltanschaulich wie parteipolitisch unabhängiger Verband ist Mitglied im VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. in Berlin. Verantwortlich für den Inhalt: Hannes Pook, Vorsitzender