Stellungnahme | Corona Stufenplan 2.0
Der Verband bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zum Corona Stufenplan 2.0 (Stand 02.02.2021).
Grundsätzlich begrüßt der Verband die Schaffung des vorgelegten Stufenplans, da dieser eine Orientierungshilfe/Planungsgrundlage sowohl für die Landkreise/kreisfreien Städte als auch für jeden Einzelnen bietet. Allerdings erscheint es durchaus fraglich, ob es eine Trennung der Stufe 1 und 2 benötigt oder ob diese nicht gegebenenfalls zusammengefasst werden können. Insbesondere im Bereich Bildung hat hier die Stufe 1 nur sehr wenige oder gar keine Auswirkungen. Nachstehend möchten wir die Gelegenheit nutzen und einzelne Aspekte des vielfältigen Bereichs Bildung näher beleuchten.
Zur Vorbemerkung
Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun auch ein freiwilliges Testangebot für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal bei Präsenzbetrieb eingeführt werden soll und dass die Schulen in freier Trägerschaft gleichermaßen wie die öffentlichen Schulen mit bedacht werden.
Grundsätzlich erscheint es sachlogisch, dass es sich bei den angegebenen Inzidenzwerte um Landeswerte handelt, um somit ein landesweites Vorgehen sicherzustellen. Wir können den Hintergrund insofern nachvollziehen, als das der „Einkaufs-Tourismus“ auf diese Weise vermieden werden soll. Gleichwohl möchten wir an dieser Stelle daraufhin weisen, dass für den gesamten Bereich Bildung, also Hochschulen, Schule (inkl. Schulsport), Schulausflüge, Erwachsenenbildung sowie den Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, abweichende Regelungen möglich sein müssen, um den Gegebenheiten vor Ort gerecht zu werden. Hier darf es aus Sicht des Verbandes nicht nur eine Ausnahme für den Bereich Bildung – Schule bis zur Stufe 3 geben. Bildung sollte ganzheitlich betrachtet werden und nicht nur einzelne Teile. Es muss möglich sein, dass alle dem Bereich Bildung zuzuordnenden Einrichtungen in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt mit niedriger Inzidenz eher in eine niedrige Stufe gemäß Stufenplan kommen, um so wieder einen normaleren Alltag zu ermöglich und den möglichen negativen Auswirkungen entgegenzuwirken.
In der Vorbemerkung wird die perspektivische Senkung der Neuinfektionen durch die Impfung kurz angesprochen. Hierzu möchten wir dringend darum bitten, den Beschluss der MPK vom 10.02.2021 dahingehend für Niedersachsen zu erweitern, prüfen zu lassen in wie weit alle Lehrkräfte frühzeitiger geimpft werden können. Der Beschluss sieht hier nur Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung sowie im Grundschulbereich vor. Dies würde auch den Vorschlag von Ministerin Karliczek unterstützen.
Lehrkräfte aller Schulformen haben sowohl in Szenario A als auch Szenario B erheblichen Kontakt zu einer Vielzahl an unterschiedlichen Haushalten. Insofern sind sie zum einen in besonderer Weise gefährdet und zum anderen gefährden sie möglicherweise in besonderer Weise damit Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Altersklassen. Durch eine frühzeitigere Impfung der gesamten Berufsgruppe würden nicht nur die Lehrkräfte geschützt, sondern gleichzeitig würde damit die Schulen zu einem sichereren Ort gemacht werden, da Kinder und Jugendlichen nach dem derzeitigen Stand noch nicht in die Impfungen mit einbezogen werden können. In der Folge könnte zumindest im Bereich Bildung schneller zur „Normalität“ zurückgekehrt werden.
Daneben wäre es der Sache dienlich, wenn auch das (Lehr-)Personal von Bildungseinrichtungen im Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Trägern von Berufssprach- und Integrationskursen frühzeitig in der Impfreihenfolge bedacht würden. Auch hier treffen im Präsenzbetrieb mitunter viele Personen aus unterschiedlichen Haushalten aus unterschiedlichen Altersstufen auf einander. Diese sind aus Sicht des Verbandes mindestens genauso Infektionsgefährdet wie die Lehrkräfte und weitere Mitarbeiter an Schulen.
Zum Stufenplan 2.0
I. Schulsport
Ab der Stufe 3 ist gemäß vorgelegtem Stufenplan trotz fester Kohorte von max. 35 Personen der Kontaktsport nicht mehr zulässig. Allerdings ist im Bereich Sport – Breitensport ein Kontaktsport mit max. 60 Personen in Stufe 3 erlaubt. In Stufe 4 ist immerhin noch im Bereich Sport – Breitensport Kontaktsport für Kinder bis 14 Jahren als Gruppenangebot im freien zulässig. Diese zwei doch sehr unterschiedlichen Regelungen für im Grundsatz gleiche Bereiche erscheinen mehr als fraglich und bedürfen aus Sicht des Verbandes eines erneuten Abwägungsprozesses.
II. Bildung – Schule (ABS, BBS)
a. Dem Verband hat sich die Frage gestellt, welche Art der Mund-Nasen-Bedeckungen gemeint ist. Um für Klarheit zu sorgen, wäre es hilfreich, hier ein erklärendes Sternchen einzuführen oder zumindest eine Klammer mit Klarstellung aufzunehmen, um welche Art von MNB es sich hierbei handeln soll. Eine Formulierung könnte sein „gemäß Rahmenhygieneplan“.
b. Grundsätzlich möchten wir anmerken, dass mit dem vorgelegten Stufenplan faktisch eine grundsätzliche Verpflichtung für das Tragen einer MNB in Schulen eingeführt wird. Denn selbst bei einer Inzidenz von „0“ würden die Regelungen der Stufe 1 greifen und es müsste auf gekennzeichneten Wegen ein MNB getragen werden, da die Zahl 0 immer kleiner ist als 10.
Hier fehlt aus Sicht des Verbandes eine Regelung oder vielmehr eine Aussage, ab wann keine MNB mehr in der Schule verpflichtend zu tragen ist, weder auf den gekennzeichneten Bereichen noch im Unterricht. Daher bitten wir noch einmal abzuwägen, ab welcher Inzidenz möglicherweise diese Verpflichtung entfallen kann. Gerade auch mit Blick auf etwaige Impfungen der Lehrkräfte und in den Elternhäusern der Schülerinnen und Schüler.
c. Darüber hinaus fehlt aus Sicht des Verbandes eine Regelung für den Primarbereich bei Betroffenheit einer Schule für die Stufen 1 bis 4. Hier ist bereits ab Stufe 1 für den SEK I Bereich ein entsprechender Hinweis enthalten (MNB im Unterricht ab SEK I bei Betroffenheit der Schule). Für den Primarbereich jedoch fehlt so ein Hinweis. Erst ab Stufe 5 erfolgt ein entsprechend eindeutiger Hinweis „ab Primarbereich“. Wir bitten an dieser Stelle, um eine klärende Aussage.
d. Den Zeitansatz in Stufe 3 für den Wechsel einer Schule ins Szenario B bei Betroffenheit unterstützen wir, da dieser für mehr Planungssicherheit führen wird. Allerdings lässt dies auch die Interpretation zu, dass dadurch eine Quarantäne möglicherweise ersetzt würde. Daher sollte für unser Dafürhalten hier noch ein Klammer mit aufgenommen werden, die verdeutlicht, dass die Quarantäne dadurch nicht ersetzt wird.
e. Ebenfalls möchten wir vorschlagen, den Bereich ABS und BBS zu trennen. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass diese zwei Bereiche zum Teil grob unterschiedliche Fragestellungen zu beantworten hatten. So gibt es beispielsweise Fragen zu verpflichtenden Praktikas, Prüfungen oder fachpraktischen Unterricht, die innerhalb des Stufenplans direkt beantwortet werden könnten. Darüber hinaus gibt es Bildungsgänge deren Berufsethos das Tragen einer MNB mit erhöhten Anforderungen mitbringen. Auch diese Ansätze könnten ggf. mit aufgenommen werden. Zudem sind die Schulsysteme im Bereich der BBS mitunter um ein Vielfaches Größer. Auf diese Weise könnten den unterschiedlichen Systemen mit ihren Anforderungen und Gegebenheiten vor Ort mehr Gerechtigkeit zu Teil werden.
f. Im Weiteren möchten wir den Punkt (Schul-)Mensa aufgreifen, da dieser im Bereich Schule nicht explizit erwähnt ist. Da bis einschließlich Stufe 3 Szenario A gelten soll, ist davon auszugehen, dass dann auch wieder der Ganztagsbetrieb und dadurch bedingt das gemeinsame Mittagessen in den Schulmensen vor Ort möglich ist. In dem vorgelegten Stufenplan gibt es einen eigenen Punkt „Kantine/Mensen“. Fraglich ist nun, inwieweit diese Regelungen auch auf (Schul-)Mensen übertragbar sind. Aus Sicht des Verbandes fehlt für den Bereich der ABS ein eindeutiger Hinweis, was für (Schul-)Mensen gilt.
III. Zu Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung (inkl. ihrer Beherbergungsstätten, Kantinen und Mensen)
a. Wir verstehen die hier beschriebenen Phasen des Stufenplans zum Zeitpunkt, an denen Einschränkungen/Veränderungen unabdingbar stattfinden müssen. Für die Stufen 5 und 6 ist nur Distanzlernen (Ausnahme Prüfungsvorbereitung) vorgesehen. Hier empfiehlt es sich, auch eine Kann-Regel für alternative/hybride Durchführungsformen in den Stufen 1-4 zu formulieren. Das würde den Bildungsträgern gleichermaßen Sicherheit und Freiraum verschaffen. Auf diese Weise könnten die Bedingungen an die Bedürfnisse vor Ort angepasst werden.
b. Im Weiteren möchten wir dafür werben, hier auch Explizit die Bildungsträger von Berufssprach- und Integrationskursen zu nennen, da gemäß Integrationskursstatistik insgesamt 249.000 Teilnehmer im Bundesgebiet an einem Integrationskurs teilgenommen haben. Allein in Niedersachsen waren es rund 7%, das entspricht rund 18.000 Teilnehmer in Niedersachsen. Dabei nicht berücksichtigt sind die Berufssprachkurse, da hierfür keine validen Zahlen vorliegen. Folgende Formulierung wäre daher aus Sicht des Verbandes zielführend „Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Träger von Berufssprachkursen und Integrationskurse (inklusive ihrer Beherbergungsstätten, Kantinen und Mensen)“.
Bei der bisherigen Formulierung in der Corona-Verordnung war eine eindeutige Zuordnung bisher nicht ganz einfach und hat vielfach für Missverständnis gesorgt. Auf diese Weise würde die Landesregierung Klarheit und Rechtssicherheit bei den Trägern und Teilnehmern gleichermaßen schaffen.
Daneben wäre es hilfreich, wenn sich die Niedersächsische Landesregierung für den Bereich Berufssprachkurse und Integrationskurse für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen würde, da dies Bundesprogramme sind und ein einheitliches Vorgehen erstrebenswert ist.
c. Neben den vorbenannten Punkten, wäre zudem eine Aussage der Landesregierung, wann wieder Ausbildungen im Bereich der Erste-Hilfe für die Bevölkerung durchgeführt werden können, durchaus hilfreich. Dieser Bereich war bisher in der Corona-Verordnung eigenständig geregelt. In dem vorgelegten Stufenplan gibt es hierfür keinen eigenen Regelungsbereich.