PM | Landesregierung informiert im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur über den Einsatz von Honorarkräfte in Bildungseinrichtungen: Rechtssicherheit fehlt und führt zu Unsicherheit
Hannover, 16. September 2024 – In der Unterrichtung wurde deutlich: Ein Urteil des Bundessozialgerichts setzt dem gesamten Bildungsbereich bei der Beschäftigung von Honorarkräften massiv unter Druck. Die veränderte Haltung der Deutsche Rentenversicherung (DRV) könnten das Aus für viele Honorarkräfte bedeuten und damit auch das Aus für viele wertvolle Bildungsangebote.
In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur im Niedersächsischen Landtag hat die Landesregierung eine umfassende Unterrichtung zu den Auswirkungen des Herrenberg-Urteil durchgeführt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden ausführlich über die rechtlichen und praktischen Herausforderungen informiert, die sich aus dem sogenannten Herrenberg-Urteil ergeben.
„Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts markiert einen Wendepunkt, der den gesamten Bildungssektor und den Arbeitsmarkt tiefgreifend verändert“, sagt Martina Kristof, Geschäftsführerin des Verbandes. „Es stehen (Weiter-)Bildungsangebote und musisch-kulturelle Angebote auf dem Spiel, die für die Vielfalt und das kreative Potenzial unserer Gesellschaft unerlässlich sind. Es wäre daher zu begrüßen, wenn das eingesetzte Moratorium auf Bundesebene verlängert würde und gleichzeitig auch die Aussetzung weiterer Prüfverfahren erfolgt. Daneben sollte eine Lösung gefunden werden, die diese wertvollen Bildungsressourcen schützt und Rechtssicherheit für alle bietet“, so die Geschäftsführerin weiter.
Honorarkräfte sind eine tragende Säule in vielen Bildungsbereichen Niedersachsens, insbesondere in der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Erwachsenenbildung sowie in kulturellen Angeboten. Diese Personen arbeiten in der Regel auf selbstständiger Basis und tragen maßgeblich zur Vielfalt und Qualität des Bildungsangebots bei. In den vergangenen Monaten haben Prüfungen der DRV dazu geführt, dass immer mehr Honorarkräfte rückwirkend als sozialversicherungspflichtig eingestuft wurden. Dies hat erhebliche finanzielle Konsequenzen für die betroffenen Bildungseinrichtungen und die Honorarkräfte, da Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen drohen. Die verschärfte Auslegung der Prüfkriterien der DRV gefährdet nicht nur die Existenz von Honorarkräften, sondern auch bspw. die Durchführung wichtiger Integrations- und Berufssprachkurse, die entscheidend für die gesellschaftliche Teilhabe und den Arbeitsmarktzugang vieler Menschen sind.
Hintergrund: Im Juni 2022 führte ein Urteil des Bundessozialgerichts zu einem Paradigmenwechsel und löste tiefgreifende Veränderungen in der Statusfeststellung von Honorarkräften durch die DRV aus. Seitdem kommt die DRV in ihren Einzelfallprüfungen zunehmend zu dem Schluss, dass es sich bei der Tätigkeit um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt, wodurch die Möglichkeit einer freiberuflichen Tätigkeit im Bildungsbereich häufig ausgeschlossen wird.
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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. | verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin