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PM | Bündnis freier Schulen: Gleichbehandlung der Lehrkräfte an freien Schulen wird nicht angestrebt.

Das „Bündnis Freie Schulen Niedersachsen“ zeigt sich enttäuscht nach der Entscheidung des Petitionsausschusses zur „Übertragung des Tarifergebnisses auf die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft“. Dem Appell der freien Schulen an die Landesregierung, jetzt aktiv eine finanziell gerechte Lösung für freie Schulen zu finden, wie in (fast) allen anderen Bundesländern, wurde nicht entsprochen. Die Folge ist, dass nicht alle Schulen in freier Trägerschaft in ihrer angespannten finanziellen Situation die adäquate Bezahlung ihrer Lehrkräfte selbst stemmen können.

Am 27. November hat der Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtages über die Petition eines Elternvertreters entschieden, die die Übertragung der Tarifsteigerungen für Beamte auf die Lehrkräfte an freien Schulen fordert. Der Ausschuss hat entschieden, dass dem Wunsch des Einsenders nicht entsprochen werden kann. Das Bündnis Freie Schulen Niedersachsen und mehr als 5.000 Unterzeichnende haben diese Elternpetition unterstützt und zeigen sich entsprechend enttäuscht von der Ablehnung des Antrags.
Kernanliegen der Petition war, die steuer- und abgabenfreien Sonderzahlungen für beamtete Lehrer auf die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft zu übertragen, um somit freie Schulen finanziell zu entlasten bei der gleichwertigen Bezahlung ihrer Lehrkräfte. Nach der Entscheidung des Petitionsausschusses ist entschieden, dass keine finanzielle Lösung für freie Schulen von der Landesregierung gefunden wird.

Das aktuelle Finanzhilfemodell für freie Schulen wurde im Jahr 2007 eingeführt und seitdem fortgeschrieben. Damals war nicht absehbar, dass im öffentlichen Dienst neben regulären Lohnerhöhungen auch Einmalzahlungen Bestandteil der Tarifabschlüsse sein werden. Dies stellt einen Paradigmenwechsel dar, der in der gültigen Finanzhilfe für freie Schulen nicht abgebildet wird. Daraus resultiert eine große Finanzierungslücke im 6stelligen Bereich für einzelne Schulträger.
„Wir sind enttäuscht über das Votum des Petitionsausschusses. Trotz Verständnis für den Sachverhalt und die Problemlage der freien Schulen im Petitionsausschuss existiert kein politischer Wille, dem Anliegen der Eltern zu entsprechen und die freien Schulen bei der wertvollen Arbeit mit den Schülern zu unterstützen.“, so Herr Liebethal, Vorsitzender des Elternrats der CJD Christophorusschule Elze und Petent.

„Im Grundgesetz und im Niedersächsischen Schulgesetz ist verankert, dass die wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte an freien Schulen nicht wesentlich hinter den öffentlichen Schulen zurückbleiben darf. Diesem rechtlichen Aspekt müssen und wollen die Schulen in freier Trägerschaft Rechnung tragen.“, so Frau Joachimmeyer, Sprecherin des Bündnis Freie Schulen Niedersachsen. „Dieses Votum bedeutet, dass für Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen anders als in vielen anderen Bundesländern keine finanzielle Lösung durch die Landesregierung gefunden wird.“

Im Bundesländer-Vergleich ist Niedersachsen das einzige Bundesland, in dem die Umsetzung des Tarifvertrages nicht in die Finanzhilfe einbezogen wurde (aus dem Saarland liegen keine Erkenntnisse vor). Das Bündnis freie Schulen Niedersachsen ist enttäuscht von dem fehlenden politischen Willen der Landesregierung, in Niedersachsen eine finanzielle Lösung für die freien Schulen zu finden. Denn aufgrund jahrzehntelanger struktureller Unterfinanzierung sind freie Schulen in Niedersachsen nicht mehr in der Lage, aus eigener Kraft alle finanziellen Mittel aufzubringen. Das Bündnis verweist auf den Sinn der Finanzhilfe, die den schulischen Pluralismus der Bildungslandschaft erhalten soll. Der Bestand der Schulen in freier Trägerschaft hat Verfassungsrang (Art 7 GG), sie haben in der Geschichte der Pädagogik viele Entwicklungen geprägt.

„Oft stellen wir fest, dass viele Menschen Vorbehalte den Freien Schulen gegenüber hegen – im Sinne von sie seien elitär und privat. Es wird dabei völlig außer Acht gelassen, dass freie Schulen z. B. fehlende staatliche Bildungsangebote im ländlichen Raum vorhalten, pädagogische Vielfalt gewährleisten oder sich um die berufliche Ausbildung in Bereichen mit Fachkräftemangel kümmern. Auch die Mehrzahl der Schüler*innen mit Förderbedarfen, insbesondere ES (emotionale und soziale Entwicklung) und GE (geistige Entwicklung) wird an freien Schulen unterrichtet.“, so Frau Joachimmeyer, Sprecherin des Bündnis Freie Schulen Niedersachsen.

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Pressekontakt:
Bündnis Freie Schulen Niedersachsen
c/o Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Nds. e. V.
Tel.: 0511 – 47 53 99 80
Mail:
Webseite: https://alle-guten-dinge-sind-frei.de/

Stellungnahme | Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Förderung von Schulen für Gesundheitsfachberufen

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf, mit dem der Beschluss zum zweiten Haushaltsbegleitgesetz umgesetzt wird.

Der Verband hat sich im Zuge des Anhörungsverfahren im Jahr 2019 positiv zum eingeschlagenen Weg der Schulgeldfreiheit der damaligen Landesregierung geäußert. Insofern gegrüßt der Verband ausdrücklich, dass konsequenterweise die seinerzeit nicht bedachten Bildungsgänge wie bspw. pharmazeutisch-technische Assistenz oder Masseure/med. Bademeister:in in die Schulgeldfreiheit endlich integriert werden.

Wir kommen jedoch nicht umhin festzustellen, dass diese Verbändebeteiligung inmitten der Sommerferien und damit in der Haupturlaubszeit erfolgt. Das ist insofern unglücklich, als dass eine transparente Gremienarbeit nur sehr eingeschränkt möglich ist. Der Verband versteht, dass die Zeit drängt. Allerdings bestehen ernsthafte Zweifel daran, dass eine Frist außerhalb der Sommerferien bspw. Ende August eine extreme Verzögerung verursacht hätte. Zumal das in Krafttreten dieser Änderung ohnehin rückwirkend ist.

Im Folgenden gehen wir auf einzelne Änderungen näher ein:

Zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 | Bereits im April 2019 hat der Verband in seiner Stellungnahme auf die Schwierigkeiten der Stichtagsreglung aufmerksam gemacht. Wenngleich auch der Stichtag nunmehr auf den 31.12.2022 festgeschrieben wird, bleibt der Missstand aus 2019 bestehen. Denn nach wie vor werden mit einem Stichtag die Schulen finanziell limitiert und insbesondere die stark gestiegenen Personal- und Gebäudenebenkosten sind dadurch nicht hinreichend abgebildet. Dadurch wird zum einen die finanzielle Lücke zwischen den öffentlichen Schulen (z. B. Ergo/PTA), den freien Schulen sowie den krankenhausgebundenen Schulen noch vergrößert und zum anderen die Wettbewerbsverzerrung verstärkt (Ausbildungsvergütung an krankenhausgebundenen Schulen). Insofern wiederholen wir unseren Appell, die tatsächlichen Kosten für diese Ausbildungen zu ermitteln und das als Basis für eine Schulgeldfreiheit herzunehmen. Das gebietet sich schon allein deswegen, da in der Begründung für diese Verordnung im Jahr 2019 eine „perspektivisch und objektiv auskömmliche Förderung zu gleichen Bedingungen[1] angeführt wurde. Von auskömmlich kann jedoch bei einem „einfrieren“ der erhobenen Schulgelder nicht ausgegangen werden. Vielmehr ist eine Existenzgefährdung der Gesundheitsfachschulen abzuwenden, um den Fachkräftemangel schlussendlich nicht durch unzureichende Finanzierung zu befeuern.

Positiv zu bewerten ist, dass die jährliche Erhöhung gemäß veröffentlichten VPI erhalten bleibt. Allerdings schafft diese jährliche Erhöhung auch nur bedingt Abhilfe und fängt beispielsweise die stark gestiegenen Personalkosten oder Personalgewinnungskosten nicht im Mindesten auf. Spätestens dann, wenn der VPI sich auf ein niedrigeres Niveau einpendelt, dürften die dann immer noch hohen Personalkosten zu einem kritischen Problem für die Schulen werden.

Im Weiteren spricht sich der Verband für einen automatisierten Prozess für jährliche Anpassung des VPI aus, ohne dass die Schulen jedes Jahr die Erhöhung beantragen müssen. Durch einen automatisierten Prozess würde das Verfahren für beide Seiten entbürokratisiert werden.

Zu § 1 Abs. 1 Nr. 3 | Der Verband begrüßt ausdrücklich, dass die sogenannte „Wartefrist“ künftig entfällt. Dadurch wird in der Folge auch eine Regelungslücke für Neugründungen geschlossen. Allerdings kommt der Verband nicht umhin festzustellen, dass es bei der vorgeschlagenen Regelung möglicherweise zu einer Verwerfung hinsichtlich der Gleichbehandlung von freien Schulen kommt. Denn gerade bei kostenintensiven Ausbildungen wie bspw. Logopädie würden neuen Schulen nicht die kalkulierten Kosten refinanziert werden, sondern lediglich der Durchschnitt der bereits am Markt befindlichen Schulen. Das würde auf Dauer die Existenz neuer Schulen gefährden und damit dem politischen Willen einer Fachkräftesicherung entgegenstehen.

Fraglich ist ebenfalls, wo die neuen Schulen künftig die Information hinsichtlich der Schulgeldhöhe erfahren sollen und wer für die Ermittlung des Durchschnitts zuständig ist. Dies ist dem vorliegenden Entwurf nicht zu entnehmen. Daher schlägt der Verband vor, einen weiteren Satz in Nummer 3 aufzunehmen, wie bspw.: „Die durchschnittliche Höhe des Schulgeldes wird durch das Landesamt für Soziales errechnet und kann dort nachgefragt werden.“ Das schafft Klarheit und Transparenz für alle Beteiligten.

Darüber hinaus ist für den Verband aus dem vorliegenden Entwurf nicht ersichtlich, wie die Finanzierung derjenigen Schulen erfolgen soll, die bereits gegründet wurden und sich nach der bisherigen Regelung in der Wartefrist befinden. Also diejenigen Schulen, für die 2022/2023 das erste Schuljahr war.

Der Verband geht davon aus, dass diese Schulen ebenfalls unter § 1 Nr. 2 gefasst werden und durch die neue Fassung der Verordnung die Wartefrist mit in Krafttreten endet, da sie weder Nummer 1 noch Nummer 3 zuzuordnen sind. Anderenfalls fehlt in dem vorliegenden Entwurf eine eindeutige Regelung, welche zwingend mit aufzunehmen ist, damit die Schulen in Wartefrist künftig keine Schlechterstellung/Ungleichbehandlung erfahren.

Zu § 2 | Der Verband geht davon aus, dass die Antragsstellung wie bisher auch in Papierform zu erfolgen hat. Jedoch haben die zurückliegenden Jahre ein digitales Zeitalter eingeläutet. Der Verband regt daher an, auf ein digitales Antragsverfahren umzustellen; zumindest perspektivisch. Dies dürfte sowohl für das Landesamt für Soziales als auch für die Schulen eine Verwaltungsvereinfachung darstellen und zugleich auch im Sinne einer digitalen Verwaltung sein.

Anmerken möchte der Verband an dieser Stelle noch, dass die Antragsunterlagen nicht Gegenstand dieser Verbändebeteiligung waren. Insofern geht der Verband davon aus, dass die Anträge in der derzeitigen Form nicht verändert werden und die bisher bekannten Antragsformulare weitergenutzt werden können.

Wir hoffen, dass es uns gelungen ist, Ihnen unserer Gedankengänge verständlich zu machen. Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.


[1] Quelle: Entwurf Verordnung zur Förderung der Ausbildung in Gesundheitsfachberufen an Schulen in freier Trägerschaft vom 26.08.2019, Begründung Punkt 1.2, Seite 4