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PM | Landesregierung informiert im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur über den Einsatz von Honorarkräfte in Bildungseinrichtungen: Rechtssicherheit fehlt und führt zu Unsicherheit

Hannover, 16. September 2024 – In der Unterrichtung wurde deutlich: Ein Urteil des Bundessozialgerichts setzt dem gesamten Bildungsbereich bei der Beschäftigung von Honorarkräften massiv unter Druck. Die veränderte Haltung der Deutsche Rentenversicherung (DRV) könnten das Aus für viele Honorarkräfte bedeuten und damit auch das Aus für viele wertvolle Bildungsangebote.

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur im Niedersächsischen Landtag hat die Landesregierung eine umfassende Unterrichtung zu den Auswirkungen des Herrenberg-Urteil durchgeführt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden ausführlich über die rechtlichen und praktischen Herausforderungen informiert, die sich aus dem sogenannten Herrenberg-Urteil ergeben.

„Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts markiert einen Wendepunkt, der den gesamten Bildungssektor und den Arbeitsmarkt tiefgreifend verändert“, sagt Martina Kristof, Geschäftsführerin des Verbandes. „Es stehen (Weiter-)Bildungsangebote und musisch-kulturelle Angebote auf dem Spiel, die für die Vielfalt und das kreative Potenzial unserer Gesellschaft unerlässlich sind. Es wäre daher zu begrüßen, wenn das eingesetzte Moratorium auf Bundesebene verlängert würde und gleichzeitig auch die Aussetzung weiterer Prüfverfahren erfolgt. Daneben sollte eine Lösung gefunden werden, die diese wertvollen Bildungsressourcen schützt und Rechtssicherheit für alle bietet“, so die Geschäftsführerin weiter.

Honorarkräfte sind eine tragende Säule in vielen Bildungsbereichen Niedersachsens, insbesondere in der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Erwachsenenbildung sowie in kulturellen Angeboten. Diese Personen arbeiten in der Regel auf selbstständiger Basis und tragen maßgeblich zur Vielfalt und Qualität des Bildungsangebots bei. In den vergangenen Monaten haben Prüfungen der DRV dazu geführt, dass immer mehr Honorarkräfte rückwirkend als sozialversicherungspflichtig eingestuft wurden. Dies hat erhebliche finanzielle Konsequenzen für die betroffenen Bildungseinrichtungen und die Honorarkräfte, da Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen drohen. Die verschärfte Auslegung der Prüfkriterien der DRV gefährdet nicht nur die Existenz von Honorarkräften, sondern auch bspw. die Durchführung wichtiger Integrations- und Berufssprachkurse, die entscheidend für die gesellschaftliche Teilhabe und den Arbeitsmarktzugang vieler Menschen sind.

Hintergrund: Im Juni 2022 führte ein Urteil des Bundessozialgerichts zu einem Paradigmenwechsel und löste tiefgreifende Veränderungen in der Statusfeststellung von Honorarkräften durch die DRV aus. Seitdem kommt die DRV in ihren Einzelfallprüfungen zunehmend zu dem Schluss, dass es sich bei der Tätigkeit um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt, wodurch die Möglichkeit einer freiberuflichen Tätigkeit im Bildungsbereich häufig ausgeschlossen wird.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. | verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

Stellungnahme | Jahresbericht des Landesrechnungshofes

Nach Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz besteht das verfassungsmäßige Recht zur Errichtung privater Schulen.

Freie Schulen gehören genau wie staatliche Schulen zum öffentlichen Bildungssystem. Sie erfüllen pflichtgemäß ihren Bildungsauftrag ebenso wie staatliche  Schulen dies tun.

Die Altenpflegeausbildung, deren Ausbau und  Attraktivitätssteigerung angesichts des demographischen Wandels auch weiter erforderlich ist, findet zum größten Teil in Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft statt.

Der Landesrechnungshof hat in seinem Bericht festgestellt, dass Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft in erheblichem Umfang finanziell unterstützt und gefördert werden. Das entspricht den Tatsachen und ist auch zwingend erforderlich. Ob hier inzwischen eine vergleichbare Finanzausstattung erreicht wird, wie sie auch staatliche Schulen erhalten, ist dem Bericht nicht zu entnehmen.

Im Gegensatz zu staatlichen Schulen entstehen freien Schulen aufgrund der Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung erhebliche finanzielle Nachteile. Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft erhalten aus diesem Grund einen finanziellen Ausgleich durch das Sozialministerium sowie durch die Finanzhilfe. Diese Finanzierung durch die Ministerien deckt in der Regel allerdings lediglich die Personalkosten ab. Sämtliche anderen Kosten wie Miete, Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten etc. muss der freie Träger gesondert erwirtschaften.

Dies ist bei staatlichen Schulen anders. Hier werden diese Ausgaben aus Steuermitteln vollumfänglich finanziert.

Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft dürfen aufgrund der gesetzlichen Regelung, dass die Altenpflegeausbildung kostenfrei angeboten werden muss, kein Geld für die Ausbildung erheben. Zum Ausgleich der dadurch entstandenen Benachteiligung von Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft stellt das Sozialministerium einen gestaffelten Beitrag, je nach Schüleranzahl pro Klasse, zur Verfügung. So soll das Schulgeld erstattet werden um „mehr Schülerinnen und Schüler für eine Ausbildung zu gewinnen und Attraktivität des Bildungsgangs zu steigern, da das Schulgeld „ein die Berufswahl negativ beeinflussender Faktor” sei”, so der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2016 auf Seite 131.

Die Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft arbeiten auf einem qualitativ hohen Niveau ebenso wie staatliche Schulen dies tun. Das sind der Auftrag und der Anspruch, den jede Schule zweifellos an sich selbst stellen sollte.

Honorarkräfte werden an Altenpflegeschulen eingesetzt und arbeiten qualitativ hochwertig. Bei den eingesetzten Honorarkräften handelt es sich um hochqualifizierte Fachkräfte aus der Praxis, wie zum Beispiel Ärzte und Juristen, die punktuell Praxiswissen an die Auszubildenden weitergeben und so eine gute Ausbildung mitgestalten. Hierauf zu verzichten wäre ein nicht auszugleichender Qualitätsverlust zu Lasten der Auszubildenden. Diese Spezialisten werden sich definitiv nicht in ein Anstellungsverhältnis einer Schule begeben, da sie die Lehrtätigkeit nicht hauptberuflich durchführen wollen. Vielmehr wollen sie Schülerinnen und Schüler gut begleiten und effektiv auf eine spätere Anstellung vorbereiten.

Es ist nicht nur nötig, sondern auch wünschenswert, dass Honorarkräfte eingesetzt werden und gerade so ihr praxisbezogenes Know-how an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können.

Der VDP begrüßt eine hohe Qualität in der Altenpflege und bekennt sich zu einer qualitativ hohen Ausbildung durch qualifiziertes Personal. Dieses kann und wird es nicht zum Nulltarif geben, der VDP weist deshalb darauf hin, dass eine entsprechende finanzielle Unterstützung notwendig ist, damit eine gute Qualität gewährleistet werden kann. Dies gilt sowohl für freie als auch für staatliche Träger, denn alle sollten eines zum Ziel haben: Gut ausgebildete Pflegekräfte, die wissen was sie tun.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen e. V. vertritt als Berufsverband mit Sitz in Hannover die Interessen der niedersächsischen und bremischen Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft. Mitglieder sind staatlich genehmigte oder anerkannte allgemein bildende sowie insbesondere berufsbildende Privatschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und solche, die Fortbildungen und Dienstleistungen anbieten, die den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes gerecht werden. Der weltanschaulich wie parteipolitisch unabhängiger Verband ist Mitglied im VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. in Berlin. Verantwortlich für den Inhalt: Yvonne Mohnke, Geschäftsführerin