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Stellungnahme | Entwurf einer Verordnung über die Schiedsstelle nach § 36 des PflBG für das Land Niedersachsen (SchVO-PflBG)

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) nimmt gerne Stellung zu dem Entwurf einer Schiedsstellen-Verordnung nach § 36 PflBG.

Vorbemerkung

Wir möchten im Vorfeld unserer Stellungnahme noch einmal auf das nicht unerhebliche Kostenrisiko der Schiedsstelle hinweisen, da gegen die Entscheidung der Schiedsstelle der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist. Dies hat zur Folge, dass bei etwaigen Klagen gegen den Schiedsstellenbeschluss direkt die Schiedsstelle verklagt werden muss.

Eine Klage ist bei der Festlegung von Pauschalen nach § 30 PflBG für die an der Schiedsstelle beteiligten Organisationen mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden. Allein für die erste Instanz vor dem Verwaltungsgericht kann schnell ein sechsstelliger Betrag, zusätzlich zu eventuellen Anwaltskosten, zustande kommen. Über alle Rechtswege hinweg ist durchaus mit Kosten von rund 1 Millionen Euro zu rechnen.

Diesem Problem könnte mit einer Genehmigungspflicht des Schiedsstellenbeschlusses entgegengewirkt werden. Zumindest wäre jedoch aus unserer Sicht eine Streitwertbegrenzung notwendig. Wir bitten Sie daher, sich auf Bundesebene für eine Genehmigungspflicht oder für eine Streitwertbegrenzung einzusetzen und damit eine ordnungsgemäße Rechtsfindung der Beteiligten möglich zu machen.

Zu den einzelnen Punkten

Zu § 4 Abs. 1 Satz 3, § 4 Abs. 2 Satz 1, § 4 Abs. 3 Satz 2, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 4 sowie § 6 Abs. 5 Satz 1 wird jeweils ein Bezug zu § 2 und verschiedene Absätze hergestellt. Wir weisen darauf hin, dass der § 2 lediglich einen Absatz hat. Insofern gehen wir davon aus, dass sich die genannten Paragrafen auf den § 1 Bestellung der Mitglieder der Schiedsstelle beziehen und eine entsprechende Korrektur vorgenommen wird.

Zu § 1 Abs. 1 Nr. 2 | Wir bitten Sie, die Formulierung „sonstiges Tätigkeitsverhältnis“ näher zu fassen. Wir befürchten, dass anderenfalls die Besetzung langwierig werden wird und ggf. nicht bis zum 30.04.2019 abgeschlossen werden kann. Eine rechtzeitige Besetzung ist mit Blick auf die Relevanz der Pflegeausbildung für die Zukunft der Pflege in Niedersachsen unbedingt sicherzustellen.

Zu § 1 Absatz 3 | Hier sind die Vertreter/-innen der Interessen der Pflegeschulen explizit genannte (bestellende Organisation). Vor dem Hintergrund eines ausscheiden einer bestellenden Organisation aus der Schiedsstelle muss sichergestellt sein, dass die Haftung ebenfalls zum Zeitpunkt der Amtsniederlegung der bestellenden Organisation erlischt und die Verordnung angepasst wird. Überdies gehen wir davon aus, dass sich die Pflegeschullandschaft insgesamt verändern wird. Eine entsprechende Anpassung an die Gegebenheiten sollte somit regelmäßig vorgenommen werden.

Zu § 1 Abs. 3 Nr. 3 | Der Versordnungsentwurf sieht vor, dass die LAG FW zusammen mit dem VDP einen der Schulvertreter in der Schiedsstelle stellt – und damit auch an den Kosten der betreffenden Verfahren beteiligt wird. Diese Regelung ist insofern überraschend, als in allen bisherigen Gesprächen bis hin zum vorgelegten Eckpunktepapier eine Vertretung des Fachverbands Diakonischer Schulen in Niedersachsen vorgesehen war, der ja auch an den Verhandlungen beteiligt ist. Einen Hinweis zu dieser vorgesehenen Änderung im Vorfeld der Verbändebeteiligt hätte der Verband angemessen gefunden, zumal wir uns bereits frühzeitig mit dem Fachverband diakonischer Schulen abgestimmt haben und eben diese Absprachen nun nicht mehr gelten.

Angesicht der Frage, ob die LAG FW grundsätzlich in der Schiedsstelle mitwirken wird, bitten wir hier um eine sachgerechte Auflösung. Der Verband kann nicht für die Pflegeschulen in diakonischer Trägerschaft oder die in den Wohlfahrtsverbänden organisierten Pflegeschulen die Vertretung übernehmen. Dies würde der realen Pflegeschullandschaft nicht entsprechen.

Zu § 7 | Im Gesetz heißt es unter § 30 Absatz 3 Satz „Die Pauschalen sind alle zwei Jahre anzupassen.“ Daraus ergibt sich für uns nicht automatisch, dass die Schiedsstelle jährlich angerufen wird und insofern halten wir eine jährliche Aufwandsentschädigung für das vorsitzende Mitglied und dessen Stellvertretung schlichtweg unangemessen. Eine Aufwandsentschädigung sollte dann gezahlt werden, wenn auch wirklich Aufwand entsteht. Wir schlagen daher folgende Formulierung vor „[…] 1. jeweils eine Aufwandsentschädigung von 500 Euro, sofern die Schiedsstelle angerufen wird, […]“ Dies würde der tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung tragen und zudem verdeutlichen, wofür die Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

Zu § 7 | Grundsätzlich möchten wir auf die fehlenden Regelungen in Bezug auf mögliche Individualbudgets hinweisen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es künftig auch zur Verhandlung von Individualbudgets kommen kann. Insofern halten wir es für sachgerecht, wenn die Formulierung in § 7 lauten würde: „[…] 2. für jede Entscheidung gemäß § 30 und § 33 Abs. 6 PflBG der Schiedsstelle eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.000 Euro, 3. für jede Entscheidung nach § 31 PflBG der Schiedsstelle eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 Euro und […]“.

Zu Begründung Teil B zu § 8 möchten wir anmerken, dass die AGFS – Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Niedersachsen e. V. genannt ist, jedoch in § 1 Absatz 3 nicht als Vertreter für die Interessen der Pflegeschulen nicht benannt wurde. Wir gehen davon aus, dass dies ein redaktioneller Fehler ist, welcher jedoch behoben werden muss.

Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

PM | Stärkung der Ausbildung von Pflegekräften in Niedersachsen

Hannover. Die in der Pflegeausbildung aktiven Einrichtungen haben die Ausbildungsallianz Niedersachsen gegründet. Im Beisein von Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann bekundeten sie zum Auftakt, die Ausbildung der Pflegekräfte in Niedersachsen systematisch weiterentwickeln und stärken zu wollen. Dazu beschlossen die Beteiligten eine enge Zusammenarbeit.

Die Ausbildung der Pflegekräfte solle nun übergreifend, verlässlich und gemeinschaftlich gestaltet werden, so Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft. Den Auszubildenden werde gemeinsam eine hochwertige und zeitgemäße Ausbildung angeboten, die den breiten beruflichen Einsatzmöglichkeiten und den Entwicklungen in der Gesellschaft sowie im Gesundheitswesen Rechnung trage. „Denn Pflegekräfte werden händeringend gesucht, sei es in Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten oder aber in den Krankenhäusern“, sagte er: Um dieses Problem langfristig zu lösen sei es dringend notwendig, die Ausbildung der Pflegekräfte weiterzuentwickeln. „Dies wird jetzt aktiv durch die Ausbildungsallianz Niedersachsen begleitet.“

Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Reimann begrüßt die Initiative der Ausbildungsanbieter und Pflegeschulen: „Ich freue mich, dass sich die Träger der praktischen und theoretischen Ausbildung zu ihrer Verantwortung für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen bekennen. Die Ausbildungsallianz Niedersachsen greift die mit dem Pflegeberufegesetz eingeleitete Aufwertung der Pflegeberufe auf und flankiert die entsprechenden Bestrebungen auf Bundesebene.“ Sie sei zuversichtlich, dass es auf Basis der gemeinsamen Vereinbarung gelingen wird, über Verbands- und Sektorengrenzen hinweg die Rahmenbedingungen für eine attraktive und zukunftsfähige Pflegeausbildung in Niedersachsen zu schaffen, so Dr. Carola Reimann.

„Die Grundlage einer jeden fundierten Ausbildung bildet ein breites theoretisches Wissen. Die Pflegefachschulen in Niedersachsen vermitteln dies den Auszubildenden“, erläutert Ulrike Bäßler, Vertreterin der Landesarbeitsgemeinschaft der Schulen für Altenpflege und Pflegeassistenz in Niedersachsen. Auf Grundlage der neuen gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen wird gemeinsam die kontinuierliche Verbesserung der Pflegeausbildung in Niedersachsen anvisiert. „Gute Pflege beginnt mit einer guten Ausbildung“, führt Ulrike Bäßler weiter aus.

Damit die Pflegeausbildung kontinuierlich weiterentwickelt wird, stehen die Akteure miteinander im engen Austausch. „Unser Ziel ist es, gemeinsam im Rahmen der vorgegebenen Bedingungen eine Ausbildung zu bieten, die den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ebenso gerecht wird, wie den speziellen Bedarfen der Pflegebedürftigen. Dazu brauchen die Pflegeeinrichtungen und Schulen die Unterstützung des Landesgesetzgebers und faire Vereinbarungen mit den Pflegekassen. Wir als Träger der praktischen Ausbildung werden unseren Teil für eine gute und attraktive Ausbildung beitragen“, sagt Henning Steinhoff als Vertreter der Privaten Altenpflegeeinrichtungen in Niedersachsen.

„Die Verantwortung für eine verlässliche und übergreifende Pflegeausbildung liegt bei den hier vertretenen Organisationen. Wir stehen gemeinsam für faire Rahmenbedingungen“, führt Dr. Jan Arning, als Sprecher für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, aus. „Dazu gehört auch einen möglichen Konkurrenzkampf um die Auszubildenden von Morgen zu vermeiden.“

Die stetige Weiterentwicklung und Verbesserung der Pflegeausbildung erfordert die Unterstützung aller. „Wir freuen uns, dass nicht nur wir als Anbieter der Ausbildung, sondern auch die Politik sich hier heute bereit erklärt, die kontinuierliche Weiterentwicklung voranzutreiben. Dazu gehört aber auch, dass die Kostenträger, den erforderlichen Aufwand finanzieren“, stellt Dr. Ralf Selbach, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, heraus. Die Krankenkassen und anderen Kostenträger sind aufgefordert, das Ihrige dazu beizutragen, dass die gewünschten Rahmenbedingungen für eine gute Ausbildung und damit eine gute Pflege geschaffen werden können.

Die Ausbildungsallianz Niedersachsen schafft es erstmalig, alle Verbände der betroffenen Einrichtungen, die Verantwortung für die Pflegeausbildung tragen, zu vereinen. „Unser gemeinsames Ziel, eine übergreifende, verlässliche und gemeinschaftliche Pflegeausbildung anzubieten, die kontinuierlich weiterentwickelt wird, wird durch die Ausbildungsallianz Niedersachsen erreichbar“, fasst Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft, noch einmal die Ziele der Allianz zusammen. „Wir als Anbieter unternehmen damit aktiv etwas, um dem Fachkräftemangel langfristig entgegenzuwirken. Die Steigerung der Ausbildungsattraktivität gelingt aber nur, wenn die Kostenträger auch bereit sind den notwendigen Aufwand zu finanzieren.“

Weitere Informationen:

– Helge Engelke, Verbandsdirektor Niedersächsichen Krankenhausgesellschaft, (0511 – 30 76 3 – 0)
– Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer Niedersächsischer Städtetag , (0511 – 36 89 4-16)
– Ulrike Bäßler, Landesarbeitsgemeinschaft der Schulen für Altenpflege und Pflegeassistenz in Niedersachsen,
(05151 – 92 357 – 0)
– Dr. Ralf Selbach, Vorsitzender Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen,
(0511 – 85 20 99)
– Henning Steinhoff, Leiter Landesgeschäftsstelle bpa Niedersachsen, (0511 – 12 35 13 – 40)

Erklärung Ausbildungsallianz Niedersachsen